• Gesetzliche Grundlagen

      • Im österreichischen Schulwesen ist der Berufsorientierungsunterricht in der 7. und 8. Schulstufe in allen Schularten als „verbindliche Übung“ verpflichtend im Ausmaß von je 32 Unterrichtsstunden (dies entspricht einer Wochenstunde) verankert. Berufsorientierung kann entweder fächerintegrativ – d.h. dass Berufsorientierungsstunden im Rahmen mehrerer anderer Pflichtgegenstände abgehalten werden – oder als eigenes Fach unterrichtet werden. In diesem zweiten Fall entscheidet die jeweilige Schule autonom, welches andere Fach um diese Wochenstunde gekürzt wird.

        Der „Lehrplan zur Berufsorientierung“ ist hierbei eine wesentliche Grundlage für IBOBB in Bezug auf die Unterrichtsgestaltung.

        Weiters ist mit dem Rundschreiben 17/2012 des bm:ukk der „Katalog an verbindlichen Maßnahmen im Bereich Information, Beratung, Orientierung der 7. und 8. Schulstufe“ geregelt. Dabei stehen der Erwerb und die Entwicklung von Grundkompetenzen wie Selbstreflexion, Informationsrecherche und –bewertung sowie Entscheidungsfähigkeit im Vordergrund.